Arbeitnehmerüberlassung mit Constaff
Neben freiberuflichen Projekten bieten wir unseren IT Experts auch viele spannende Projekte in temporärer Anstellung (Temp). In diesem Fall sind Sie bei Constaff für einen befristeten Zeitraum angestellt und über das Prinzip der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) beim Kunden im Projekteinsatz.
Kundenseitig ist es häufig keine Entscheidung für oder gegen eine Beauftragung in ANÜ. Stattdessen sind es die Rahmenbedingungen der zu besetzenden Position, die diese konkrete Beauftragungsart bedingen. Welche das sind und viele weitere Fragen, die uns im Gespräch mit unseren IT Experts bei erstmaligen ANÜ-Projekten begegnen, möchten wir auf dieser Seite transparent beantworten.
Wie funktioniert ANÜ?
Bei Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) handelt es sich um eine besondere Form der Anstellung, bei welcher Sie von einem Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind (Verleiher), an ein anderes Unternehmen entliehen werden (Entleiher), bei welchem Sie sich schließlich im Projekteinsatz befinden.
Was heißt das konkret für unsere Zusammenarbeit? In einem ANÜ-Projekt mit Constaff sind Sie bei uns angestellt und werden mittels Arbeitnehmerüberlassungsvertrag an ein Kundenunternehmen entliehen, um dort im Projekteinsatz zu sein. Constaff ist Ihr Arbeitgeber; wir halten uns aber bewusst im Hintergrund und treten vor allem unterstützend in Erscheinung, damit Sie im Kundenprojekt möglichst autark arbeiten können.
Warum werden Positionen in ANÜ ausgeschrieben?
Bei Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) handelt es sich für Kunden um eine besonders rechtssichere Beauftragungsform, weshalb Projekte seit einigen Jahren vermehrt in ANÜ ausgeschrieben werden.
Zusätzlich sind es die Rahmenbedingungen der zu besetzenden Position, die eine Beauftragung in ANÜ bedingen. Insbesondere Positionen, die fachlich und strukturell direkt in die Kundenorganisation eingebunden sind, werden aus Gründen der Rechtssicherheit in der Regel in ANÜ ausgeschrieben. Zu diesen sogenannten Linientätigkeiten zählen auch Vakanz-Überbrückungen, wenn also anderweitig intern besetzte Positionen z.B. krankheits- oder schwangerschaftsbedingt für einen befristeten Zeitraum extern besetzt werden sollen.
Habe ich in ANÜ bezahlten Urlaub?
Ja. Im Gegensatz zu freiberuflichen Projekten, stehen Ihnen in ANÜ auf 12 Monate gesehen auf Basis einer 5-Tage-Woche insgesamt 30 Tage bezahlter Urlaub zu. Sollten Sie eine kürzere Projektlaufzeit haben, entsteht ein anteiliger Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Ist mein Gehalt jeden Monat identisch?
Fast. Ihr Gehalt richtet sich monatlich nach der Anzahl der Wochentage im Bundesland Ihres Projekteinsatzes. Auf diese Weise ist ihr Gehalt zwar sehr konstant, fällt aber in solchen Monaten etwas höher aus, die eine höhere Anzahl an Werktagen aufweisen (Bsp. August). Urlaub, Krankheit und Feiertage werden vergütet.
Zum Vergleich: Bei freiberuflichen Projekten kann es vorkommen, dass die monatliche Vergütung in Abhängigkeit von Urlaub, Krankheit etc. teilweise stark schwankt, da ausschließlich tatsächlich geleistete Arbeitsstunden vergütet werden.
Werden Mehrstunden vergütet?
Ja. Potenzielle Mehrstunden werden mittels eines Zeitkontos vollständig erfasst.
Diese Stunden können Sie entweder durch Freizeitausgleich abgleiten oder sie werden Ihnen ab einer gewissen Höhe oder aber spätestens zum Projektende ausgezahlt. Auch zum Jahreswechsel findet eine routinemäßige Auszahlung statt.
Bietet mir ein ANÜ-Projekt eine vergleichbare Vergütung wie ein freiberufliches Projekt?
Ja, denn uns ist wichtig, dass Sie für Ihre Leistung im Projekteinsatz fair vergütet werden und das sollte nicht in Abhängigkeit der gewählten Beauftragungsform stehen.
Deshalb haben wir ein Gehaltsmodell entwickelt, das Ihnen inkl. der Vergütung arbeitsfreier Tage eine vergleichbar attraktive Vergütung bietet wie es bei einer freiberuflichen Beauftragung der Fall wäre. Je nach IT Skill können wir so auch in ANÜ sechsstellige Jahresgehälter realisieren.
Was muss ich als freiberuflicher Expert machen, wenn ich in eine Anstellung wechsle?
Hierfür müssen Sie lediglich im Vorfeld den Personalfragebogen vollständig ausfüllen, der Ihnen von Constaff zugeschickt wird.
Ist es möglich, meine Bestandskunden weiterhin zu betreuen (Nebentätigkeit)?
Ja, Sie können weiterhin Ihre Bestandskunden betreuen oder andere freiberufliche Nebentätigkeiten wahrnehmen, solange diese Ihre Tätigkeiten im Rahmen der Anstellung nicht beeinträchtigen.
Wann wird mein Gehalt ausgezahlt?
Die Auszahlung Ihres Gehalts erfolgt spätestens zum letzten Werktag eines Monats.
Wie ist meine Kündigungsfrist?
Es gelten die offiziellen Kündigungsfristen, die im iGZ-Tarifvertrag verankert sind:
– Innerhalb der ersten vier Wochen: 2 Tage
– Zwischen der fünften Woche bis Ablauf des zweiten Monats: 7 Tage
– Zwischen dem dritten und sechsten Monat: 14 Tage
– Ab dem siebten Monat gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen
Kann ich mich als Geschäftsführer meiner GmbH auch anstellen lassen?
Grundsätzlich ja. Sofern Ihre Geschäftsführertätigkeit zeitlich eine weitere Tätigkeit zulässt, spricht rein rechtlich nichts dagegen, dass Sie sich zusätzlich zu Ihrem Geschäftsführerdasein anstellen lassen. Der Vertrag wird dann mit Ihnen als Privatperson abgeschlossen und nicht über Ihre Firma abgerechnet.
Ein Garant für faire Rahmenbedingungen
Die Constaff GmbH ist Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP).
Als Tarif- und Sozialpartner setzt sich der GVP aktiv für faire und zukunftsfähige Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche ein. Der GVP entstand 2023 aus einem Zusammenschluss der Branchenverbände iGZ und BAP und stärkt die Stimme und Plattform aller Mitglieder in Deutschland und auf internationaler Ebene. Bereits seit 2017 war Constaff Mitglied im Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).
Gemeinsam mit über 5.300 weiteren GVP-Mitgliedern verschreiben wir uns den Leitlinien des Verhaltens- und Ethik-Kodex des GVP und damit den Werten Fairness, Zuverlässigkeit, Respekt, Vertrauen und Seriosität, welche mit unseren Unternehmenswerten Hand in Hand gehen.
Eigene Veröffentlichungen
Whitepaper: Arbeitnehmerüberlassung in der IT
Was IT Experts fordern und welche Wege zum Erfolg führen.
In einer exklusiven Studie befassen wir uns mit dem kontinuierlich steigenden Anteil an IT-Projektausschreibungen in ANÜ. Wie IT Experts diese Entwicklung bewerten, was ihre Beweggründe für oder gegen ANÜ-Projekte sind und welche Rahmenbedingungen Unternehmen und Personaldienstleister gemeinsam schaffen müssen, um den Erfolg digitaler Zukunftsprojekte zu sichern, erfahren Sie in unserem Whitepaper.
Ihre Ansprechperson
Christopher Haas
Teamlead Partner Management
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