
Arbeitnehmerüberlassung mit Constaff
Neben freiberuflichen Projekten bieten wir unseren IT Experts auch viele spannende Projekte in temporärer Anstellung (Temp). In diesem Fall sind Sie bei Constaff für einen befristeten Zeitraum angestellt und über das Prinzip der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) beim Kunden im Projekteinsatz.
Kundenseitig ist es häufig keine Entscheidung für oder gegen eine Beauftragung in ANÜ. Stattdessen sind es die Rahmenbedingungen der zu besetzenden Position, die diese konkrete Beauftragungsart bedingen. Welche das sind und viele weitere Fragen, die uns im Gespräch mit unseren IT Experts bei erstmaligen ANÜ-Projekten begegnen, möchten wir auf dieser Seite transparent beantworten.
Was muss ich als freiberufliche Person machen, wenn ich in eine Anstellung wechsle?
Hierfür müssen Sie lediglich im Vorfeld den Personalfragebogen vollständig ausfüllen, der Ihnen von Constaff zugeschickt wird.
Nach der Anstellung können Sie problemlos wieder in die Freiberuflichkeit wechseln. Bei Unsicherheiten berät Sie Ihre Steuerberatung.
Ist es möglich, meine Bestandskunden weiterhin zu betreuen (Nebentätigkeit)?
Ja, Sie können weiterhin Ihre Bestandskunden betreuen oder andere freiberufliche Nebentätigkeiten wahrnehmen, solange diese Ihre Tätigkeiten im Rahmen der Anstellung nicht beeinträchtigen.
Wann bekomme ich meine Bezahlung?
Die Auszahlung Ihres Fixgehalts erfolgt zum Ende des jeweiligen Arbeitsmonats. Falls zusätzlich ein variabler Anteil vereinbart wurde, wird dieser zum Ende des Folgemonats – also einen Monat zeitverzögert – auf Basis Ihres Zeitnachweises ausgezahlt.
Die Zahlung des Fixgehalts erfolgt daher früher als bei einer freiberuflichen Tätigkeit und das variable Gehalt ähnlich wie bei einer freiberuflichen Tätigkeit.
Wie ist die Kündigungsfrist?
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. In den ersten 6 Monaten (Probezeit) beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage ohne Zieldatum. Danach sind es 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.
Kann ich mich als Geschäftsführer meiner GmbH auch anstellen lassen?
Grundsätzlich ja. Sofern Ihre Geschäftsführertätigkeit zeitlich eine weitere Tätigkeit zulässt, spricht rein rechtlich nichts dagegen, dass Sie sich zusätzlich zu Ihrem Geschäftsführerdasein anstellen lassen. Der Vertrag wird dann mit Ihnen als Privatperson abgeschlossen und nicht über Ihre Firma abgerechnet.
Ein Garant für faire Rahmenbedingungen
Die Constaff GmbH ist seit 2013 überzeugtes Mitglied des iGZ, dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Dieser versteht sich als Garant für „gute“ und innovative Zeitarbeit und setzt sich unter anderem in der Verhandlung von Tarifverträgen für faire und attraktive Rahmenbedingungen im Interesse aller Beteiligten ein.
Gemeinsam mit über 3.500 weiteren iGZ-Mitgliedern verschreiben wir uns den Leitlinien des iGZ-Ethik-Kodex und damit den Werten Fairness, Zuverlässigkeit, Respekt, Vertrauen und Seriosität, welche mit unseren Unternehmenswerten Hand in Hand gehen.

Eigene Veröffentlichungen
04.08.2022
Whitepaper: Arbeitnehmerüberlassung in der IT
Was IT Experts fordern und welche Wege zum Erfolg führen.
In einer exklusiven Studie befassen wir uns mit dem kontinuierlich steigenden Anteil an IT-Projektausschreibungen in ANÜ. Wie IT Experts diese Entwicklung bewerten, was ihre Beweggründe für oder gegen ANÜ-Projekte sind und welche Rahmenbedingungen Unternehmen und Personaldienstleister gemeinsam schaffen müssen, um den Erfolg digitaler Zukunftsprojekte zu sichern, erfahren Sie in unserem Whitepaper.
Ihre Ansprechpartnerin

Ann-Kathrin Gelb
Teamlead Recruiting Management
+49 6221 33896-198
ann-kathrin.gelb@constaff.com