Arbeitnehmerüberlassung mit Constaff
Neben freiberuflichen Projekten bieten wir unseren IT Experts auch viele spannende Projekte in temporärer Anstellung (Temp). In diesem Fall sind Sie bei Constaff für einen befristeten Zeitraum angestellt und über das Prinzip der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) beim Kunden im Projekteinsatz.
Kundenseitig ist es häufig keine Entscheidung für oder gegen eine Beauftragung in ANÜ. Stattdessen sind es die Rahmenbedingungen der zu besetzenden Position, die diese konkrete Beauftragungsart bedingen. Welche das sind und viele weitere Fragen, die uns im Gespräch mit unseren IT Experts bei erstmaligen ANÜ-Projekten begegnen, möchten wir auf dieser Seite transparent beantworten.
Was muss ich als freiberufliche Person machen, wenn ich in eine Anstellung wechsle?
Hierfür müssen Sie lediglich im Vorfeld den Personalfragebogen vollständig ausfüllen, der Ihnen von Constaff zugeschickt wird.
Nach der Anstellung können Sie problemlos wieder in die Freiberuflichkeit wechseln. Bei Unsicherheiten berät Sie Ihre Steuerberatung.
Ist es möglich, meine Bestandskunden weiterhin zu betreuen (Nebentätigkeit)?
Ja, Sie können weiterhin Ihre Bestandskunden betreuen oder andere freiberufliche Nebentätigkeiten wahrnehmen, solange diese Ihre Tätigkeiten im Rahmen der Anstellung nicht beeinträchtigen.
Wann wird mein Gehalt ausgezahlt?
Die Auszahlung Ihres Gehalts erfolgt spätestens zum letzten Werktag eines Monats.
Wie ist meine Kündigungsfrist?
Es gelten die offiziellen Kündigungsfristen, die im iGZ-Tarifvertrag verankert sind:
– Innerhalb der ersten vier Wochen: 2 Tage
– Zwischen der fünften Woche bis Ablauf des zweiten Monats: 7 Tage
– Zwischen dem dritten und sechsten Monat: 14 Tage
– Ab dem siebten Monat gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen
Kann ich mich als Geschäftsführer meiner GmbH auch anstellen lassen?
Grundsätzlich ja. Sofern Ihre Geschäftsführertätigkeit zeitlich eine weitere Tätigkeit zulässt, spricht rein rechtlich nichts dagegen, dass Sie sich zusätzlich zu Ihrem Geschäftsführerdasein anstellen lassen. Der Vertrag wird dann mit Ihnen als Privatperson abgeschlossen und nicht über Ihre Firma abgerechnet.
Ein Garant für faire Rahmenbedingungen
Die Constaff GmbH ist Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP).
Als Tarif- und Sozialpartner setzt sich der GVP aktiv für faire und zukunftsfähige Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche ein. Der GVP entstand 2023 aus einem Zusammenschluss der Branchenverbände iGZ und BAP und stärkt die Stimme und Plattform aller Mitglieder in Deutschland und auf internationaler Ebene. Bereits seit 2017 war Constaff Mitglied im Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).
Gemeinsam mit über 5.300 weiteren GVP-Mitgliedern verschreiben wir uns den Leitlinien des Verhaltens- und Ethik-Kodex des GVP und damit den Werten Fairness, Zuverlässigkeit, Respekt, Vertrauen und Seriosität, welche mit unseren Unternehmenswerten Hand in Hand gehen.
Eigene Veröffentlichungen
04.08.2022
Whitepaper: Arbeitnehmerüberlassung in der IT
Was IT Experts fordern und welche Wege zum Erfolg führen.
In einer exklusiven Studie befassen wir uns mit dem kontinuierlich steigenden Anteil an IT-Projektausschreibungen in ANÜ. Wie IT Experts diese Entwicklung bewerten, was ihre Beweggründe für oder gegen ANÜ-Projekte sind und welche Rahmenbedingungen Unternehmen und Personaldienstleister gemeinsam schaffen müssen, um den Erfolg digitaler Zukunftsprojekte zu sichern, erfahren Sie in unserem Whitepaper.
Ihre Ansprechperson
Christopher Haas
Teamlead Partner Management
+49 6221 33896-198
christopher.haas@constaff.com